Solarstrom für alle: Photovoltaik Förderungen in der Schweiz
Bis 2050 möchte die Schweiz netto null Treibhausgasemissionen erreichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen auch Schweizerinnen und Schweizer im privaten Umfeld auf erneuerbare Energien umsteigen. Eines der einfachsten und effektivsten Mittel ist es, auf Solarenergie zu setzen. Solaranlagen bieten nicht nur den Vorteil, dass sie grüne Energie produzieren, sie helfen auch dabei, unabhängiger von Netzstrom zu werden. Da Solaranlagen aber auch immer mit einer gewissen Investitionssumme einhergehen, hat die Schweiz verschiedene Förderprogramme für Photovoltaik ins Leben gerufen. Dieser Artikel gibt Ihnen hierzu einen umfassenden Überblick.
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Warum die Förderung von Solaranlagen in der Schweiz wichtig ist
Die Schweiz hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt und will bis 2050 netto null Treibhausgasemissionen erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Sektoren - von Industrie über Verkehr bis hin zu Gebäuden - ihren Beitrag leisten. Die Förderung von erneuerbaren Energien wie Solarenergie ist ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen.
Die Photovoltaik-Branche hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Solaranlagen wandeln das Sonnenlicht direkt in Strom um und sind damit eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. In der Schweiz gibt es bereits eine beträchtliche Anzahl von Solaranlagen, aber immer noch viel Potenzial für weiteres Wachstum. Jedoch sind die hohen Investitionskosten für Solaranlagen eines der grössten Hindernisse für die breitere Nutzung von Solarenergie. Durch die Möglichkeit der Förderung von PV-Anlagen trägt der Schweizer Staat dazu bei, die Kosten für Privathaushalte zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien, in diesem Falle Solarenergie, zu fördern und voranzutreiben.
Förderungen können in der Schweiz auf drei Ebenen angesucht werden. Es gibt verschiedene Programme, die sowohl auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene, als auch auf Gemeindeebene zu finden sind. Die sicherlich relevanteste Form der Förderungen ist die Einmalvergütung durch den Bund, sie wird auch EIV genannt. Um eine solche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die Leistung der Anlage mindestens 2 kWp betragen. Pronovo ist die offizielle und akkreditierte Zertifizierungsstelle, für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes. Zusätzlich zur Förderung durch den Bund unterstützen fast alle Kantone und viele Gemeinden Photovoltaikanlagen. Die Website energiefranken.ch bietet hier die umfassendste und aktuellste Übersicht über alle Schweizer Förderprogramme für Energie und Mobilität.
Förderprogramm des Bundes
Die Einmalvergütung
Die Einmalvergütung (EIV) kann aufgrund der Leistung und Art der PV-Anlage in verschiedene Arten unterteilt werden. Zusätzlich zu der EIV können auch noch Boni in Anspruch genommen werden.
Es wird zwischen drei möglichen Arten der geförderten Photovoltaikanlagen unterschieden:
- Freistehende Anlage: PV-Anlage wird auf einer freien Fläche und nicht auf schon bestehenden Gebäuden installiert.
- Angebaute Anlage: PV-Anlage wird auf einem Dach oder an einer Fassade montiert.
- Integrierte Anlage: Die PV-Anlage wird in ein Gebäude integriert und erfüllt eine Doppelfunktion z.B. als Wetterschutz.
Die Einmalvergütungen für diese Arten von Anlagen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Kategorien:
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
- Hohe Einmalvergütung ohne Auktion
- Hohe Einmalvergütung mit Auktion
- Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)
Im Folgenden werden wir genauer auf diese Kategorien und die dafür notwendigen Voraussetzungen eingehen. Die Berechnung der Förderung hat sich jedoch grundlegend geändert (Stand 2025). Nur noch bei den Sonderfällen oder als Kosten-Obergrenze spielen die Kosten von Referenzanlagen eine Rolle. Für private Haushalte (KLEIV) gilt heute ein fixer Pauschalbetrag pro kWp installierter Leistung, was die Planung deutlich vereinfacht.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
Hier werden alle PV-Anlagen und Anlagenerweiterungen für den Eigenverbrauch mit einer Leistung von 2 kWp bis 100 kWp gefördert. Die Förderung (KLEIV) setzt sich aus einem pauschalen Grundbeitrag von 200 CHF und einem variablen Leistungsbeitrag pro kWp zusammen.
Die Fördersätze für frei stehende und angebaute Anlagen sind gleich. Für gebäudeintegrierte Anlagen wird ein zusätzlicher Bonus gewährt.
Die Beantragung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme der PV-Anlage über das Online-Portal von Pronovo.
Beispiel: Für eine 10-kWp-Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus können Sie mit folgenden Einmalvergütungen (EIV) rechnen:
- Angebaute Anlage (Standard auf dem Dach): Sie erhalten einen Zuschuss von CHF 3.600.
Integrierte Anlage (z.B. als Dachhaut): Dank des zusätzlichen Bonus erhöht sich der Zuschuss auf CHF 4000.
Die Beantragung erfolgt nach Inbetriebnahme der PV-Anlage über das Portal von Pronovo.
Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
Hier werden alle PV-Anlagen für den Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 100kW gefördert. In der GREIV ist nur ein Leistungsbeitrag (also ein Geldwert pro installierten kW) integriert. Der auch maximal 30 % der Investitionskosten beträgt. Ausserdem gibt es keine Tarifunterscheidung zwischen den Arten der Anlagen.
Der Antrag für eine GREIV kann vor oder nach Inbetriebnahme einer Solaranlage über Pronovo eingereicht werden.
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. April 2025 ist, dass nun auch grosse Anlagen ab 100 kWp vom erhöhten Fördersatz für gebäudeintegrierte Anlagen (BIPV) profitieren können. Gleichzeitig wurden die Basis-Leistungsbeiträge in diesem Leistungssegment, laut der neuen Tarifanpassung, leicht gesenkt.
Tipp
Ihren persönlichen Förderbeitrag können Sie jederzeit schnell und unkompliziert mit dem offiziellen Tarifrechner der Pronovo AG , der zuständigen Abwicklungsstelle des Bundes, berechnen..
Hohe Einmalvergütung ohne Auktion
Die hohe Einmalvergütung ohne Auktion kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch, also ohne die Absicht den erzeugten Strom selbst zu verwenden, und mit einer Leistung von weniger als 150 kW in Anspruch genommen werden. Sie besteht auch aus einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und kann maximal 60% der Kosten einer Referenzanlage betragen.
Handelt es sich um eine Anlage unter 100 kW kann es erst nach Inbetriebnahmen, bei einer Anlage von 100 bis 150 kW vor und nach Inbetriebnahme über Pronovo beantragt werden.
Hohe Einmalvergütung mit Auktion
Dies kommt für Anlagen mit einer Grösse über 150 kW infrage, die ebenfalls ohne Eigenverbrauch geplant sind. Hier wird die Höhe des Betrags durch eine Auktion festgelegt, dieser Wert kann aber nie höher als 60% der Kosten einer Referenzanlage betragen.
Für solche Auktionen werden Rahmenbedingungen und Fristen vorab durch Pronovo veröffentlicht.
Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)
Dies kann für Anlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und einer Winterproduktion (01.10-31.03) von mindestens 500kW beantragt werden.
Der Leistungsbeitrag kann wieder maximal 60% betragen, wird hier aber auf die Kosten der individuellen Anlage bezogen. Der Antrag für solch eine Förderung muss direkt beim BFE eingereicht werden.
Boni für Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zu den Einmalvergütungen können auch noch zwei Boni mit beantragt und ausgezahlt werden:
- Neigungswinkelbonus
- Höhenbonus
- Parkflächenbonus
Mit Ausnahme der alpinen EIV können die Einmalvergütungen mit den verschiedenen Boni kumuliert werden, wenn die jeweils notwendigen Kriterien erfüllt sind.
Neigungswinkelbonus
Der Neigungswinkelbonus kann zusätzlich zu Einmalvergütungen ausgezahlt werden, wenn der Neigungswinkel der Anlage von mindesten 75 Grad aufweist und wird wie alle Förderungen auf Basis der installierten kW ausgezahlt. Es wird hier nicht zwischen freistehenden und angebauten PV-Anlagen unterschieden, nur bei integrierten Anlagen ist der Bonus leicht erhöht.
Höhenbonus
Beträgt die Anlage eine Leistung von mindestens 150 kW und befindet sich mehr als 1500 m über dem Meer, kann zudem auch noch ein Höhenbonus beantragt werden. Hierfür muss es sich ausserdem um eine freistehende Anlage handeln und wird nach installierten kW berechnet.
Parkflächenbonus
Erhöhung der Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW, die sich dauerhaft eingerichteten und bisher unüberdachten Parkplatzarealen befinden.
Fazit
Zusammenfassend zeigt die folgende Grafik des BFE noch einmal die Möglichkeiten, die Schweizerinnen und Schweizer bezüglich Förderungen vom Bund haben:

Auf der Seite von Pronovo findet sich zusätzlich noch ein Tarifrechner, mit dem sich die voraussichtliche Höhe der Förderungen leicht berechnen lässt.
Die Zukunft der Solarenergie in der Schweiz ist vielversprechend. In den letzten Jahren hat sich die Solarenergie in der Schweiz rasant entwickelt. Die installierte PV-Leistung hat sich seit 2010 verzehnfacht und es werden immer mehr PV-Anlagen in Betrieb genommen.
Klingt alles etwas kompliziert? Keine Sorge, bei Otovo Schweiz kümmern wir uns kostenlos für alle Kunden um die Beantragung der Förderungen. Werde auch du Teil der Energiewende und produziere deinen eigenen Strom:
PV-Offerte anfordernHäufig gestellte Fragen
Welche Förderungen gibt es für Photovoltaikanlagen in der Schweiz?
Förderungen können in der Schweiz auf drei Ebenen angesucht werden. Es gibt verschiedene Programme, die sowohl auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene, als auch auf Gemeindeebene zu finden sind. Die sicherlich relevanteste Form der Förderungen ist die Einmalvergütung durch den Bund, sie wird auch EIV genannt. Die Einmalvergütungen unterteilen sich in fünf unterschiedliche Kategorien:
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
- Hohe Einmalvergütung ohne Auktion
- Hohe Einmalvergütung mit Auktion
- Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen (Apline EIV)