Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist eine wichtige Investition, die glücklicherweise von der Schweizer Regierung gefördert wird. Eines dieser Förderprogramme, die sogenannte Einmalvergütung, unterliegt im April 2024 einer Reihe von Veränderungen. So wird die Höhe der Förderung für Anlagen unter 5 kW gesenkt. Ziel ist es, mehr Anreiz für möglichst grosse Anlagen zu schaffen und somit den Platz auf den Schweizer Dächern optimal zu nutzen.

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Welche Veränderungen treten ab April 2024 bei der Einmalvergütung ein?

Ab April 2024 treten eine Reihe von Veränderungen im Bereich Einmalvergütung ein. Diese Veränderungen betreffen vor allem die kleinen Solaranlagen. Konkret soll der Grundbeitrag der Einmalvergütung für Solaranlagen unter 5 kW wegfallen und der Leistungsbeitrag für diese Anlagen gekürzt werden.

Zuvor gab es unabhängig von der Anlagengrösse einen Grundbeitrag in Höhe von 200 Franken und einen Leistungsbeitrag zwischen 380 und 440 Franken pro Kilowatt. Der Grundbeitrag wird ab sofort abgeschafft und der Leistungsbeitrag wird um je 20 Franken gesenkt.

Hierdurch soll die Pronovo Einmalvergütung 2024 den Anreiz schaffen, in möglichst grosse Solaranlagen zu investieren. Für Privathaushalte lohnt sich nun eine Maximalbelegung, d.h. die Nutzung des gesamten vorhandenen Platzes auf dem Dach.

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Was ist die Einmalvergütung?

Bei der Photovoltaik Einmalvergütung handelt es sich um eine Förderung, die nach Inbetriebnahme der Solaranlage einmalig an Anlagenerrichter ausgezahlt wird. Diese finanzielle Förderung setzt aus zwei Komponenten zusammen: 

  • Grundbeitrag: einen festgelegten Betrag für jede Anlage
  • Leistungsbetrag: von der Grösse der Anlage abhängige Betrag

Im Rahmen des Leistungsbetrags wird zwischen drei Grössen der Solaranlage unterschieden:

  • KLEIV: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100kW. Hier konnten Anlagenbetreiber bislang mit einer Förderung von bis zu 30% der Investitionskosten rechnen.  
  • GREIV: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 kW. Für grössere Anlagen kann es bis zu 60% der Investitionskosten zurückgeben. 
  • HEIV: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 150 kW ohne Eigenverbrauch. Der Wert der Förderung wird durch eine Auktion festgelegt, kann jedoch nie mehr als 60% der Investitionskosten betragen.

Änderung der Einmalvergütung für KLEIV ab April 2024 🗃️
Ab April 2024 sind Solaranlagen bis zu 5 kW von der Förderung ausgeschlossen. Der Grundbeitrag für solche Anlagen fällt komplett weg und der Leistungsbeitrag wird um 20 Franken pro Kilowatt gekürzt.

Wie beantragt man die Pronovo Einmalvergütung?

Um die PV Einmalvergütung zu erhalten, wird ein Antrag auf der Pronovo Website gestellt. Dort werden Förderprogramme für erneuerbare Energien durch die Regierung bearbeitet. Trotz der Aktualisierung der Förderung ab April 2024 ändert sich nichts an dem Antragsprozess.

Auch ob es sich bei Ihrer Solaranlage um eine gekaufte oder gemietete Anlage handelt, hat keinen Einfluss auf den Prozess.

Der Antrag kann gestellt werden, sobald die Anlage installiert wurde. Hierzu benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Abnahmeprotokoll (Messprüfprotokoll (SINA))
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • Zahlungsinformationen
  • Fotos der Solaranlage

Sobald alle Unterlagen vorliegen, können Sie im Pronovo Kundenportal den Förderantrag stellen. In der Regel geht die Einmalvergütung ca. 4-6 Monate nach Einreichung des Antrags auf Ihrem Bankkonto ein.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss der Antrag auf Einmalvergütung gestellt werden?

Die Pronovo Einmalvergütung kann nach Inbetriebnahme der Solaranlage auf der Website von Pronovo beantragt werden. Hierzu werden eine Reihe von Unterlagen wie das Abnahmeprotokoll, ein Eigentumsnachweis, Zahlungsinformationen und Fotos der Anlage benötigt. Einige Monate später können Anlagenbetreiber von der Vergütung profitieren.

Wie hoch ist die Einmalvergütung?

Die PV Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Leistungsbetrag zusammen. Der Grundbeitrag bei Solaranlagen bis zu 100 kW beträgt 200 Franken und der Leistungsbeitrag liegt bei 380 bis 440 Franken pro Kilowatt. Ab April 2024 fällt der Grundbeitrag für Anlagen, die kleiner als 5 kW sind, weg und der Leistungsbeitrag wird gekürzt.

Wie verändert sich die Einmalvergütung ab April 2024?

Die Einmalvergütung von Pronovo für Photovoltaikanlagen fällt ab April 2024 für Anlagen unter 5 kW geringer aus. Der Grundbeitrag von 200 Franken wird gestrichen und der Leistungsbeitrag pro Kilowatt gesenkt. Hierdurch werden Interessenten einer PV-Anlage dazu angeregt, in grössere Anlagen zu investieren und den gesamten Platz auf ihrem Dach für Solarpanels zu nutzen.

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