Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist eine wichtige Investition, die glücklicherweise von der Schweizer Regierung gefördert wird. Eines dieser Förderprogramme, die sogenannte Einmalvergütung, bietet auch im Jahr 2025 verlässliche und attraktive Zuschüsse. So wird die Höhe der Förderung für Anlagen unter 5 kW gesenkt. Ziel ist es, mehr Anreiz für möglichst grosse Anlagen zu schaffen und somit den Platz auf den Schweizer Dächern optimal zu nutzen.

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Welche Regelungen gelten für die Einmalvergütung im Jahr 2025?

Die Förderlandschaft wurde in den letzten Jahren vereinfacht. Die frühere, komplexe Unterscheidung in viele Kategorien wurde für private Haushalte auf ein klares Modell reduziert.

Das Gerücht, dass die Förderung für kleine Anlagen gekürzt oder abgeschafft wurde, ist nicht korrekt. Es gilt weiterhin eine Untergrenze von 2 kWp für die Förderfähigkeit.

Die aktuelle Förderung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen, dessen Höhe von der Leistungsklasse abhängt.

Otovo unterstützt Sie gerne bei der Suche nach der passenden PV-Anlage und berät Sie bei der Berechnung der Pronovo Einmalvergütung.

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Was ist die Einmalvergütung?

Bei der Photovoltaik Einmalvergütung handelt es sich um eine Förderung, die nach Inbetriebnahme der Solaranlage einmalig an Anlagenerrichter ausgezahlt wird. Diese finanzielle Förderung setzt aus zwei Komponenten zusammen: 

  • Grundbeitrag: einen festgelegten Betrag für jede Anlage
  • Leistungsbetrag: von der Grösse der Anlage abhängige Betrag

Im Rahmen des Leistungsbetrags wird zwischen drei Grössen der Solaranlage unterschieden:

  • KLEIV (Einmalvergütung für kleine Anlagen): Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100kW. Hier konnten Anlagenbetreiber bislang mit einer Förderung von bis zu 30 % der Investitionskosten rechnen.  
  • GREIV (Einmalvergütung für grosse Anlagen): Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 100 kW. Für grössere Anlagen kann es bis zu 30 % der Investitionskosten zurückgeben.
  • Eine wichtige Neuerung seit dem 1. April 2025 ist, dass nun auch grosse Anlagen ab 100 kWp vom erhöhten Fördersatz für gebäudeintegrierte Anlagen (BIPV) profitieren können. Gleichzeitig wurden die Basis-Leistungsbeiträge in diesem Leistungssegment, laut der neuen Tarifanpassung, leicht gesenkt.
  • HEIV (Hohe Einmalvergütung): Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 kW bis 149.99 kW ohne Eigenverbrauch. Von dieser Förderung können Sie also nur profitieren, wenn Sie Ihren Solarstrom voll einspeisen.

Aktuelle Berechnung der Einmalvergütung für KLEIV (Stand 2025)

Die Berechnung erfolgt heute über feste Pauschalbeträge pro kWp, die nach Leistungsstufen gestaffelt sind. Der Grundbeitrag ist in diesen Sätzen bereits enthalten. Für eine typische 10-kWp-Anlage beträgt der Zuschuss beispielsweise 3'600 CHF.

Tipp
Ihren persönlichen Förderbeitrag können Sie jederzeit schnell und unkompliziert mit dem offiziellen Tarifrechner der Pronovo AG , der zuständigen Abwicklungsstelle des Bundes, berechnen..

Wie beantragt man die Pronovo Einmalvergütung?

Um die PV Einmalvergütung zu erhalten, wird ein Antrag auf der Pronovo Website gestellt. Dort werden Förderprogramme für erneuerbare Energien durch die Regierung bearbeitet. Trotz der Aktualisierung der Förderung ab April 2024 ändert sich nichts an dem Antragsprozess.

Auch ob es sich bei Ihrer Solaranlage um eine gekaufte oder gemietete Anlage handelt, hat keinen Einfluss auf den Prozess, wobei der Förderantrag vom Eigentümer der Anlage (also beim Mietmodell vom Vermieter) gestellt wird.

Der Antrag kann bis zu einem Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Hierzu benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Abnahmeprotokoll (Messprüfprotokoll (SINA))
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • Zahlungsinformationen
  • Fotos der Solaranlage

Sobald alle Unterlagen vorliegen, können Sie im Pronovo Kundenportal den Förderantrag stellen. In der Regel geht die Einmalvergütung ca. 4-6 Monate nach Einreichung des Antrags auf Ihrem Bankkonto ein.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss der Antrag auf Einmalvergütung gestellt werden?

Die Pronovo Einmalvergütung kann nach Inbetriebnahme der Solaranlage auf der Website von Pronovo beantragt werden. Hierzu werden eine Reihe von Unterlagen wie das Abnahmeprotokoll, ein Eigentumsnachweis, Zahlungsinformationen und Fotos der Anlage benötigt. Einige Monate später können Anlagenbetreiber von der Vergütung profitieren.

Wie hoch ist die Einmalvergütung?

Die PV Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Leistungsbetrag zusammen. Der Grundbeitrag bei Solaranlagen bis zu 100 kW beträgt 200 Franken und der Leistungsbeitrag liegt bei 380 bis 440 Franken pro Kilowatt. Ab April 2024 fällt der Grundbeitrag für Anlagen, die kleiner als 5 kW sind, weg und der Leistungsbeitrag wird gekürzt.

Wie verändert sich die Einmalvergütung ab April 2024?

Die Einmalvergütung von Pronovo für Photovoltaikanlagen fällt ab April 2024 für Anlagen unter 5 kW geringer aus. Der Grundbeitrag von 200 Franken wird gestrichen und der Leistungsbeitrag pro Kilowatt gesenkt. Hierdurch werden Interessenten einer PV-Anlage dazu angeregt, in grössere Anlagen zu investieren und den gesamten Platz auf ihrem Dach für Solarpanels zu nutzen.

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