Empfehlungsprogramm - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Empfehlungsprogramm

A) Teilnahmeberechtigung

  1. Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, muss man seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Person, die eine andere Person wirbt, wird als "Werber*in" bezeichnet, während die Person, die geworben wird, "Geworbene(r)" genannt wird. Das Empfehlungsprogramm wird fortan in diesen Geschäftsbedingungen als "Empfehlungsprogramm" bezeichnet.
  2. An dem Programm können nur Einzelpersonen teilnehmen, Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Ein Teilnehmer des Programms kann ein Kunde der Otovo Schweiz GmbH sein, aber auch ein Nicht-Kunde.
  4. Man kann sich nicht selbst werben, um Prämien zu verdienen. Werber*in und Geworbene(r) müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein.
  5. Die zusammengehörigen Personen, “Werber*in” und “Geworbene”, müssen ihren ständigen Wohnsitz an unterschiedlichen Adressen nachweisen können und dürfen nicht mit der jeweils anderen Person im selben Haushalt leben.
  6. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter*innen der Otovo Schweiz GmbH.
  7. Die Otovo Schweiz GmbH ist berechtigt, Personen nach eigenem Ermessen vom Empfehlungsprogramm auszuschliessen, wenn dies begründet ist. Dazu gehören die folgenden Gründe:
    1. Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Otovo Schweiz GmbH oder des Empfehlungsprogramms.
    2. Falsche Angaben gegenüber der Otovo Schweiz GmbH.
    3. Versuch von betrügerischen Aktivitäten bezüglich des Empfehlungsprogramms.

B) Empfehlungsmechanismus

  1. Um jemanden zu werben, sollte man seinen eigenen persönlichen Empfehlungslink über die folgende Website generieren: Otovo Empfehlungsprogramm. Auf dieser Seite findet man die Anleitung zur Erstellung des persönlichen Links. Dieser Link kann an Freunde, Familie, Bekannte oder andere Personen weitergegeben werden, die sich für den Kauf einer PV-Anlage interessieren, sofern diese dem Erhalt des Links zugestimmt haben.
  2. Bestandskunden erhalten ihren Link zusätzlich an mehreren Touchpoints in der Interaktion mit Otovo (z.B. per E-Mail oder auf Plattformen innerhalb des Kundenprozesses). Auch dieser Link ist zur Nutzung freigegeben.
  3. Werber*innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Geworbenen den bereitgestellten Empfehlungs-Link bei einem Kauf verwenden. Die Otovo Schweiz GmbH ist nicht verantwortlich für die manuelle Nachverfolgung oder Gutschrift von Empfehlungen, die nicht über den angegebenen Link erfolgen. Anspruch auf die Prämie erlischt, wenn die Empfehlung nicht über den Link folgt.

C) Prämien

  1. Empfehlungsprämie: Wenn eine geworbene Person erfolgreich eine PV-Anlage über den Empfehlungslink erwirbt, hat der bzw. die jeweilige Werber*in den Anspruch auf eine Prämie von CHF 1'000. Diese wird auf ein schweizerisches Konto des Werbenden überwiesen.
    1. Der Anspruch auf die Prämie für Werber*innen entsteht 30 Tage nach dem Verkauf der Anlage oder des Batteriespeichers.
  2. Rabatt für Geworbene: Der Geworbene, der einen Kauf über den Empfehlungslink tätigt, erhält einen Sofortrabatt von CHF 1'000 auf den Kauf seiner PV-Anlage und / oder Batteriespeicher in seinem persönlichen Angebot.

D) Datenschutz:

  1. Alle persönlichen Daten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt werden, werden in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie behandelt.
  2. Personenbezogene Daten, die von Otovo im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.

E) Allgemeines:

  1. Otovo behält sich das Recht vor, die Prämie innerhalb eines Zeitfensters von weiteren 30 Tagen nach Entstehen des Prämienanspruchs an den Werber auszuzahlen.
  2. Das Empfehlungsprogramm unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
  3. Die Otovo Schweiz GmbH hat die Möglichkeit, die genauen Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit mit oder ohne Vorankündigung anzupassen oder aufzuheben.
  4. Mit der Teilnahme an unserem Empfehlungsprogramm erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden.

[zuletzt aktualisiert am 29.02.2024]