Allgemeine Geschäftsbedingungen - Batterie Leasing

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1. Natur des Vertrags

Dies ist ein Mietvertrag. Die Allgemeinen Bedingungen bilden zusammen mit Anhang A und Anhang B sowie dem Abschnitt "Besondere Bedingungen" den gesamten Vertrag (der "Vertrag"), der die Bedingungen für die Miete regelt.

Der Kunde erklärt, dass er Alleineigentümer des Grundstücks ist oder dass er dazu befugt und bevollmächtigt ist, diesen Vertrag im Namen und in Vertretung aller anderen Eigentümer des Grundstücks zu unterzeichnen.

2. Dauer

Diese Vereinbarung tritt am Vertragsdatum in Kraft und endet am Enddatum, vorbehältlich einer abweichenden Regelung in den nachstehenden Ziff. 25 und 26.

3. Gegenstand des Vertrags

3.1

Die Batterie wird von EDEA gemäss den Bestimmungen dieses Vertrags geliefert und vom Installateur gemäss Ziff. 9 dieses Vertrags, dem Wunsch des Kunden folgend, auf dem Grundstück installiert, mit dem alleinigen Zweck, dem Kunden das ausschliessliche Nutzungsrecht an der Batterie zu gewähren.

3.2

EDEA ist der Eigentümer der Batterie. Otovo Schweiz GmbH, mit Sitz an der Untere Heslibachstr. 41a, 8700 Küsnacht, Schweiz, mit der Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-348.332.494 ("Otovo") ist für die Zwecke dieses Vertrags ein Dienstleister von EDEA, der in eigenem Namen handelt und eine Auswahl an betrieblichen und administrativen Dienstleistungen wie Verkauf, Installation, Wartung und Support im Namen von EDEA ausführt. Die Dienste "Otovo App" und "Otovo My Page" werden direkt von Otovo in eigenem Namen erbracht und sind daher nicht Teil dieses Vertrags, sondern werden in einer separaten Vereinbarung geregelt. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag steht es EDEA frei, diese Dienstleistungen entweder selbst zu erbringen oder sie von einem anderen Anbieter als Otovo zu beziehen.

3.3

Die Installation der Batterie auf dem Grundstück des Kunden erfolgt ohne irreparable Schäden und die Batterie kann ohne wesentlichen Aufwand wieder demontiert werden. Die Batterie einschliesslich aller ihrer Hardware-Elemente, bleibt Eigentum von EDEA. Sie wird nur für eine begrenzte Zeit mit dem Grundstück des Kunden verbunden. Sie wird nicht zu einem unselbständigen Bestandteil des Grundstücks des Kunden. Das Eigentumsrecht der EDEA wird durch an der Batterie angebrachte Zeichen sichtbar gemacht. Der Kunde sichert zu, dass die Versorgung des Gebäudes mit Strom jederzeit durch andere Quellen, einschliesslich des allgemeinen Netzanschlusses, sichergestellt ist.

3.4

Handelt es sich beim Kunden um mehr als eine natürliche Person, so haften alle Personen gemeinsam und einzeln für alle aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen.

4. Preis

4.1

Die von EDEA im Abschnitt "Besondere Bedingungen" angebotene Monatliche Rate ist, vorbehaltlich der Änderungen des Verbraucherpreisindexes, der endgültige monatliche Preis für die Miete der Batterie, vorausgesetzt, dass die in Ziff. 4.7 dieses Vertrags genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen oder Informationen über das Grundstück korrekt sind.

4.2

Wenn die Installation der Batterie nicht den allgemeinen Preisannahmen entspricht, wird der Preis entsprechend erhöht oder gesenkt. Der Kunde wird im Voraus über solche Änderungen informiert.

4.3

Die in den Besonderen Bedingungen genannten Preise und Gebühren beinhalten immer die Miete der kompletten Batterie zu den in den allgemeinen Preisannahmen geregelten Bedingungen, einschliesslich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker und Inbetriebnahme, sofern in den Allgemeinen Bedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist.

4.4

Die in den Besonderen Bedingungen aufgeführten Preise und Gebühren enthalten in keinem Fall Gebühren oder Kosten, die im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzbetreiber in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Gesetzgebung entstehen, insbesondere den Wechsel des Stromzählers, falls dies verlangt wird.

4.5

Besichtigungen der Baustelle vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, EDEA, Otovo oder die Subunternehmen, die für die Projektierung und Detailplanung der Installation zuständig sind, halten dies für erforderlich.

4.6

Aktionen und Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend auf das Vertragsdatum angewendet werden.

4.7

Preisannahmen

Die in den Besonderen Bedingungen genannten Preise und Gebühren basieren auf einer Installation, die unter regulären und normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschliesslich der folgenden Annahmen:

a) Das Grundstück, auf dem die Batterie installiert werden soll, ist spätestens zwei Monate nach dem Vertragsdatum für die Installation bereit und verfügbar. Beachten Sie, dass das tatsächliche Installationsdatum aus den unten beschriebenen Gründen ein späteres kann.

b) Die Batterie wird im selben Raum, in dem der Hauptschaltschrank installiert ist, oder in einem benachbarten Raum mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern installiert und angeschlossen.

c) Wenn die Batterie an eine bestehende oder neu installierte Solaranlage angeschlossen wird, wird die Batterie im selben Raum wie der Wechselrichter der Solaranlage installiert und erfordert keine zusätzliche Hardware oder Änderung an der Solaranlage, um zu funktionieren.

d) Verdeckte Verkabelung, innen oder aussen, ist nicht im Preis enthalten.

e) Vorhandene Kabelrohre werden nur verwendet, wenn sie für die Gerate, die für das Projekt verwendet werden, geeignet sind.

f) Das Netz des Netzbetreibers und die Leitungen und Anlagen des Kunden entsprechen den geltenden gesetzlichen Anforderungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität, um den Anschluss der Batterie ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen zu ermöglichen.

g) Der Schaltschrank entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und verfügt über ausreichenden Platz.

h) Die Hauptsicherung, der Stromkreis und der Teilstromkreis sind ausreichend dimensioniert.

i) Die Installation erfolgt im selben Gebäude, in dem sich der Hauptschaltschrank befindet. In Fällen, in denen die Installation auf einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.

5. Informationen vom Kunden

5.1

Der Preis für die Batterie basiert auf den Informationen, die der Kunde EDEA und ihren Partnern zur Verfügung stellt. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind, insbesondere die Informationen über das Stromnetz und den Schaltschrank.

5.2

Der Kunde ist verpflichtet, EDEA und ihren Partnern alle für die Installation der Batterie relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Kostenerhöhungen, die auf fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt oder als Grundlage für eine Neuberechnung des Preises gemäss Ziff. 4.2 verwendet. Als fehlerhafte Informationen gelten unter anderem falsche oder irreführende Angaben über den technischen Zustand des Objekts.

5.3

EDEA hat das Recht, Preise und Gebühren anzupassen, wenn die vom Kunden gemachten Angaben falsch oder irreführend sind. Ist der Kunde mit einer solchen Preisanpassung nicht einverstanden, hat EDEA das Recht, das Projekt jederzeit abzubrechen und den Vertrag ohne jegliche Haftung dem Kunden gegenüber zu kündigen.

6. Recht auf Nutzung

6.1

Ab dem Lieferdatum gewährt EDEA dem Kunden das Nutzungsrecht für die Batterie. Der Kunde nimmt das Nutzungsrecht an. Nach Ablauf der Vertragsdauer verpflichtet sich der Kunde, entweder: (i) zur Rückgabe Batterie an EDEA am Enddatum, vorbehaltlich der Zahlung der Deinstallationsgebühr; oder (ii) die Kaufoption auszuüben und die Batterie zu einem Preis zu erwerben, der dem von der EDEA zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vertragsdauer festgelegten Marktwert entspricht, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kaufpreis nicht unter dem Restwert liegen darf.

6.2

Der Kunde erkennt hiermit an, dass, soweit die Batterie eine Software enthält, EDEA Eigentümerin der geistigen Eigentumsrechte an dieser Software oder Inhaberin der Lizenz zur Nutzung ist. Dem Kunden wird hiermit ein Nutzungsrecht an der oben genannten Software eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist streng auf den Umfang beschränkt, der für die ordnungsgemässe Funktionstüchtigkeit der Batterie erforderlich ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern oder ein Reverse-Engineering vorzunehmen oder die Software in irgendeiner Weise zu nutzen, die nicht durch das in dieser Ziffer gewährte beschränkte Nutzungsrecht abgedeckt ist.

7. Bewilligungen, Zulassungen und Subventionen

7.1

Der Kunde ist letztlich dafür verantwortlich, dass alle gemäss den geltenden Bestimmungen und behördlichen Anforderungen erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen geholt werden können, oder, falls ausreichend, Meldungen  und Nachweise erbracht werden können, einschliesslich wo angezeigt, die entsprechende Überprüfung von Einschränkungen, die sich aus dem kommunalen Nutzungsplan, dem kommunalen und kantonalen Baurecht, dem Denkmalschutz und anderen geltenden Vorgaben ergeben. Zu den Bewilligungen gehört auch die kommunale oder kantonale Baubewilligung, falls erforderlich, (oder das Einreichen einer entsprechenden Meldung, falls dies ausreicht), die Schlussprüfung, die Vorlage des Sicherheitsnachweises beim Netzbetreiber (vgl. Art. 35 Abs. 3 NIV), der Abschluss von Stromliefer- und Anschlussvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber sowie der Abschluss des Überschussstromverkaufs- und -bezugsvertrages mit dem Stromversorger des Kunden. EDEA und Otovo unterstützen den Kunden bei der Beantragung, der Handhabung und dem Erlangen der Bewilligungen, Nachweise und Genehmigungen, sind jedoch nicht für die darin enthaltenen Informationen und deren Erteilung verantwortlich. EDEA und Otovo können sich indirekt beteiligen, indem sie Unterlagen zur Verfügung stellen und das entsprechende Verfahren vor den Behörden durchführen.

7.2

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Otovo die staatlichen Unterstützungsleistungen auf Bundesebene für das Produkt (insbesondere die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen; "Unterstützungsleistungen") als Anlagenbetreiber und Begünstigter beantragt und etwaige Unterstützungsleistungen erhält. Der Preis berücksichtigt und umfasst eine etwaig gewährte Unterstützungsleistung. Auf Wunsch des Kunden kann Otovo sich bereit erklären, den Kunden bei der Beantwortung seiner Fragen und/oder der Empfehlung/Hilfe bei der Erlangung von kommunalen oder kantonalen Subventionen oder bei Steuerabzügen und Steuergutschriften zu unterstützen.

8. Auswahl und Einsatz von Unterauftragnehmern

8.1

Otovo und EDEA setzen Subunternehmer für die Planung, Installation und Lieferung der Batterie ein. Der Kunde genehmigt den Einsatz von Subunternehmern für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags (insb. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Batterie).

8.2

Ein Installateur wird von EDEA oder Otovo bestellt. Der Installateur ist für die Installation der Batterie auf dem Grundstück verantwortlich.

8.3

EDEA und Otovo wählen die Installationspartner und Subunternehmer projektbezogen aus, wobei Kosten, Lieferzeiten und andere Faktoren berücksichtigt werden. Der Kunde akzeptiert, dass die Auswahl von Installationspartnern und Subunternehmern für die Planung, Installation und Lieferung der Batterie im alleinigen Ermessen von EDEA und Otovo steht.

9. Technik und Planung

9.1

EDEA und der Subunternehmer und Installationspartner von Otovo führen das Engineering und die Planung der Batterie durch, einschliesslich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Auslegung, soweit dies nicht in den Besonderen Bedingungen festgelegt ist. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z.B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über das elektrische System.

9.2

Vor der Installation der Batterie stellen Otovo oder der Installationspartner die Verwendbarkeit der Batterie, wie in den Besonderen Bedingungen für den Kunden festgehalten, fest. Otovo oder der Installationspartner kann eine Änderung der Batteriespezifikation vorschlagen, wenn dies für erforderlich gehalten wird. Jede solche Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Eine fehlende Zustimmung des Kunden kann zur Kündigung dieses Vertrags führen.

9.3

Der Installationspartner prüft die Eignung der von Otovo und dem Kunden vorgeschlagenen Batteriestandorte und kann Änderungen an den gewünschten Batteriestandorten vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um die Installation gemäss den Sicherheitsanforderungen oder den Anforderungen oder Einschränkungen des örtlichen Netzbetreibers durchzuführen.

9.4

Der Installateur kann Änderungen an der Installation vorschlagen, um die gewünschte Leistung zu erreichen. Diese Änderungen werden dem Kunden vor der Installation mitgeteilt.

9.5

Der Installateur plant die Anordnung und Installation der Batterie immer innerhalb bestimmter Sicherheitsgrenzen.

9.6

Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von EDEA keine Systemauslegung ausserhalb der von den Installationspartnern festgelegten Sicherheitsparameter verlangen.

9.7

Die für die Installation vorgesehenen Materialien und Geräte können geändert werden, wenn dies aus Gründen der Lieferkette, mangelnder Verfügbarkeit oder mangelnder Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Geräte erforderlich ist. EDEA und Otovo informieren den Kunden im Voraus, wenn die für die Installation vorgesehene Batterie geändert werden muss.

10. Vorbereitungen für die Installation

10.1

Der Installationstermin wird vom Installateur in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden danach mitgeteilt. Das Installationsdatum kann sich unter anderem aufgrund des Zeitplans für das Erlangen behördlicher Bewilligungen, Meldungen und/oder Genehmigungen sowie Einschränkungen in der Lieferkette ändern.

10.2

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Grundstück am Installationstermin für die Installation der Batterie bereit und verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn der Installateur die Installation nicht wie geplant durchführen kann.

10.3

Die Installation der Batterie erfordert normalerweise 1-2 Arbeitstage, je nach Grösse des Projekts. Einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess wird im Einklang mit den übrigen von EDEA installierten Elementen durchgeführt. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Grösse des Systems und anderen örtlichen Gegebenheiten ab. EDEA und Otovo haften nicht für eine längere als die erwartete Installationszeit aufgrund der oben genannten Umstände. Die Installation kann in mehreren Etappen erfolgen.

10.4

Vom Kunden gewünschte Upgrades oder zusätzliche Bestellungen sind rechtzeitig vor der Installation mitzuteilen. Otovo und/oder EDEA behalten sich das Recht vor, solche Upgrades oder zusätzliche Bestellungen abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von EDEA, Otovo oder des Installationspartners solche Upgrades nicht zulassen.

10.5

Wenn EDEA das gewünschte Upgrade oder die zusätzlichen Bestellungen leicht durchführen kann, kann dies zu zusätzlichen Gebühren führen. Der Kunde hat das Recht, solche zusätzlichen Gebühren zu genehmigen oder das Upgrade oder die zusätzlichen Bestellungen zu stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden für den ursprünglichen Auftrag.

11. Installation

11.1

Der Kunde ist verpflichtet, den jederzeitigen ungehinderten Zugang zum Grundstück für EDEA, Otovo und ihre Partner (z.B. Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) sicherzustellen zwecks Installation der Batterie.

11.2

Der Kunde ist für alle bereits bestehenden Zustände und Bedingungen auf dem Grundstück verantwortlich, die eine ordnungsgemässe und sichere Installation der Batterie verhindern.

11.3

EDEA, Otovo und seine Mitarbeiter haben jederzeit ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen für die Installation der Batterie

11.4

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz während der Installation und Prüfung der Batterie jederzeit mit Strom versorgt wird.

11.5

Der Kunde ist verpflichtet, alle entfernbaren Hindernisse zu räumen und Massnahmen vorzunehmen, die für den Zugang zum Grundstück und die Durchführung der Installation erforderlich sind.

11.6

Es sollten keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zur Batterie und zum Grundstück einschränken oder erschweren.

11.7

Kostenerhöhungen aufgrund von Beschränkungen des Zugangs zum Grundstück, zur Batterie oder zum Strom oder Wasser werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

11.8

Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere die Installationsarbeiten stören oder Zugang zu den Bereichen haben, in denen die Installation durchgeführt wird.

11.9

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDEA und/oder Otovo dürfen weder Teile der Installationsarbeiten noch andere Arbeiten, welche die Batterie betreffen oder stören, durch den Kunden oder durch von ihm separat und auf eigene Initiative beauftragte Unternehmer durchgeführt werden.

12. Erforderliche Anpassungen

12.1

Änderungen an den für die Installation vorgesehenen Materialien und Geräten können vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen an der Installation vor Ort zu berücksichtigen. Der Kunde akzeptiert, dass solche Änderungen nicht als Mangel oder Falschlieferung gelten.

12.2

EDEA ist bestrebt, jeden Änderungsbedarf vor der Installation der Batterie zu ermitteln, doch können sich während der Installationsarbeiten manchmal geringfügige Änderungen ergeben, so dass sich der Preis entsprechend verringert oder erhöht. Der Kunde wird von solchen Änderungen im Voraus in Kenntnis gesetzt. Der Kunde hat das Recht, Änderungen abzulehnen, die zu einer Preisanpassung von mehr als 5 % führen. Lehnt der Auftraggeber solche Änderungen ab, ist EDEA berechtigt, das Projekt abzubrechen und den Vertrag zu kündigen.

13. Lieferung, Inbetriebnahme und Fertigstellung der Anlage

13.1

Unter "Lieferung" der Batterie ist zu verstehen, dass alle Geräte installiert, ordnungsgemäss geprüft werden und funktionsfähig sind.

13.2

Unter "Inbetriebnahme" der Batterie ist das Starten des Lade- und Entladevorgangs der Batterie unter normalen Umständen zu verstehen, nach Vorliegen der Bewilligung, falls erforderlich, durch Behörden oder dem lokalen Netzbetreiber. In einigen Fällen kann die Inbetriebnahme jedoch nicht gleichzeitig mit der Lieferung erfolgen aufgrund etwaiger Verzögerungen bei der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen der geltenden Gesetze oder der zuständigen Behörden oder des lokalen Netzbetreibers, der Erteilung der erforderlichen Bewilligungen, Meldungen, und/oder Genehmigungen oder aufgrund etwaiger Verzögerungen seitens des Netzbetreibers.

13.3

EDEA und Otovo sind nicht verantwortlich für potenzielle Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Batterie aus den in der vorstehenden Ziffer genannten Gründen. Der Kunde kann im Falle einer Verzögerung Ansprüche gegenüber den Behörden oder dem Netzbetreiber geltend machen.

13.4

Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme der Batterie gewechselt wird. EDEA übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Nutzung der Batterie, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzbetreiber verursacht werden.

13.5

Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die Batterie tatsächlich auch dann in Betrieb sein kann, wenn einige der Bewilligungen, Meldungen oder Genehmigungen der zuständigen Behörden noch ausstehen. Eine Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erzeugte und ins Netz eingespeiste Energie vom Netzbetreiber kann vor Abschluss der Verwaltungsverfahren nicht erfolgen.

13.6

Der Installationspartner bereitet das Dokumentenpaket mit den erforderlichen Unterlagen und relevanten Informationen über die Batterie vor. EDEA und Otovo senden dem Kunden das Paket so schnell wie möglich zu, nachdem sie es vom Installationspartner erhalten haben.

13.7

Unter "Fertigstellung" der Batterie ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem die Inbetriebnahme erfolgt ist und Otovo oder EDEA dem Kunden das gesamte Dokumentenpaket zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde akzeptiert, dass die Installation der Batterie abgeschlossen ist, wenn die Inbetriebnahme und die Dokumentation erfolgt sind.

13.8

Der Kunde räumt EDEA und Otovo das Recht ein, Bilder des Grundstücks, der Batterie und des Installationsprozesses für Marketingzwecke, einschliesslich der Berichterstattung in den sozialen Medien, frei zu verwenden. EDEA und Otovo wird jedoch niemals Bilder von Personen ohne vorherige Genehmigung verwenden.

13.9

Bei der Lieferung unterzeichnet der Kunde die Erklärung der Einhaltung der Vorgaben über die Installation und erhält die Batterie im Namen und in Vertretung von EDEA.

14. Normaler Betrieb

14.1

Strom

a) Die in diesem Vertrag angegebene Grösse und Leistung der Batterie bezieht sich auf die maximal nutzbare Energie der Batterie.

b) Weder EDEA noch Otovo sind für die tatsächlich erzielte oder verfügbare Energiekapazität der Batterie verantwortlich. Schwankungen in der Leistung und Energiekapazität können aufgrund von Gegebenheiten der Batterie und des Installationsortes auftreten, wie z.B. Temperatur, Ladezustand, Alter usw.

c) Geräusche aus der Batterie können durch den Ventilator und/oder Schaltkomponenten in elektrischen und elektronischen Schaltkreisen entstehen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, die Batterie ausschliesslich zur Speicherung und Nutzung von Energie zu verwenden, in erster Linie für den eigenen Verbrauch.

e) Die Batterie ist nicht die primäre Stromquelle des Kunden. EDEA haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, schaltet sich die Batterie automatisch ab, es sei denn, der Kunde hat besondere elektrische Vorkehrungen getroffen, die den Weiterbetrieb der Batterie auch bei Netzunterbrüchen ermöglichen.

f) Funktionsverluste können bei Ausfall oder Fehlfunktion der Batterie oder bei Netzunterbrüchen oder Netzfehlern auftreten. EDEA und Otovo sind nicht dafür verantwortlich, den Kunden für Produktionsausfälle, Ausfallzeiten oder Leistungsschwankungen zu entschädigen, die durch Qualitätsprobleme, Kapazitätsengpässe, Fehler oder Störungen im öffentlichen Netz, einschliesslich der Leitungen oder Stromkreise des Gebäudes, an das die Batterie angeschlossen ist, verursacht werden.

14.2

Unterhalt und Reparaturen

a) Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen zu befolgen, die in der Betriebs- und Unterhaltsdokumentation enthalten sind, die EDEA und Otovo dem Kunden auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen, einschliesslich der Produktdatenblätter und Benutzerhandbücher.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die Batterie mit der üblicherweise zu erwartenden Sorgfalt zu nutzen.

c) Der Kunde darf die vorbeugende Unterhaltsfunktion, die automatisch auf der Batterie ausgeführt wird, nicht stören oder deaktivieren.

d) Jegliche Arbeit an der Batterie darf nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden. EDEA oder Otovo haften daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Unterhalt durch nicht autorisiertes Personal verursacht werden.

e) Der Kunde oder ein Dritter, der auf Veranlassung des Kunden handelt, darf keine anderen Eingriffe oder Arbeiten an der Batterie vornehmen, einschliesslich Reparaturen, Auswechseln oder Bewegen von Teilen, die nicht oben oder in der gemäss Ziff. 14.2.a) oben gelieferten Betriebs- und Unterhaltsdokumentation angegeben sind.

f) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Fehlermeldungen der Batterie zu beachten und die Batterie unverzüglich abzuschalten, wenn durch den Hersteller oder Otovo verlangt oder angedeutet wird.

g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaigen Mitteilungen des lokalen Netzbetreibers Folge zu leisten, gegebenenfalls auch die Batterie vorübergehend abzuschalten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Otovo alle Mitteilungen des lokalen Netzbetreibers zu übermitteln, die den ordnungsgemässen Betrieb der Batterie beeinträchtigen können.

h) Der Kunde ist verpflichtet, Otovo und dem Installateur jederzeit ungehinderten Zutritt zum Grundstück zu gewähren, damit diese planmässige Unterhalts- und/oder Reparaturarbeiten an der Batterie durchführen können.

i) Der Kunde haftet für alle Schäden, die er an der Batterie oder seiner Umgebung durch böswillige Nutzung, Fahrlässigkeit oder Unterlassung des erforderlichen Unterhalts verursacht.

j) EDEA ist für Unterhalt und Reparatur der Batterie in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang verantwortlich. Die Unterhalts- und Reparaturleistungen können ausgelagert und von einem von Otovo oder EDEA ausgewählten Dritten durchgeführt werden.

k) EDEA ist verpflichtet, auf eigene Kosten während der Laufzeit dieses Vertrages beschädigte, nicht funktionierende oder nicht konforme Hardwarekomponenten zu reparieren und/oder zu ersetzen, es sei denn, dies ist auf Missbrauch oder Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung des Kunden zurückzuführen. Eine Batterie mit verringerter Kapazität des Akkus gilt nicht per se als nicht funktionstüchtig, da die Kapazität im Laufe der Zeit und bei normaler Nutzung abnimmt. Eine verringerte Kapazität kann nur dann als Mangel angesehen werden, wenn die Kapazität deutlich unter dem liegt, was für eine Batterie desselben Alters und derselben Verwendung normal ist.

l) EDEA ist verpflichtet, alle losen Geräte oder Komponenten auf Kosten von EDEA zu reparieren, solange dies für den weiteren sicheren Betrieb erforderlich ist, es sei denn, sie wurden durch Nichterfüllung vertraglicher Pflichten , Missbrauch oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht.

m) Alle Materialien, die über einen längeren Zeitraum hinweg normalem Gebrauch ausgesetzt sind, weisen Anzeichen von Verschleiss auf, einschliesslich verminderter Leistung und Veränderungen im optischen Erscheinungsbild. EDEA ist nicht verantwortlich für den Ersatz oder die Reparatur von Teilen oder Materialien, die durch normalen Verschleiss verursacht werden. EDEA ist nicht verpflichtet, die volle Leistungsfähigkeit über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.

n) Der Kunde verpflichtet sich, EDEA und Otovo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung, schriftlich über Funktionsstörungen, Schäden, lose Teile oder eine erheblich verringerte Kapazität der Batterie zu informieren, wenn die Netzverbindung unterbrochen oder geändert wurde oder wenn die Batterie gestohlen wurde. Das Ausbleiben einer solchen Mitteilung wird von beiden Parteien als Anerkennung der vollen Leistungsfähigkeit der Batterie betrachtet.

14.3

Internetverbindung und Datenerfassung

a) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten jederzeit für eine funktionierende und zuverlässige Internetverbindung zu dem/den Wechselrichter(n) der Batterie zu sorgen. Jeder Ausfall oder jede Unterbrechung der Internetverbindung kann dazu führen, dass EDEA oder Otovo nicht in der Lage sind, ihre Pflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen. Beachten Sie, dass eine Internetverbindung für den ordnungsgemässen Betrieb der Batterie erforderlich sein kann.

b) Die Verbindung der Batterie mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter oder die Batterie installiert ist, über eine WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installateur während der Installation mitgeteilt wurden.

c) In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Reichweite und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung der Batterie verantwortlich. Beachten Sie, dass nicht alle Wechselrichter oder Batterien in der Lage sind, sich auf andere Weise als über WiFi mit dem Internet zu verbinden.

d) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter oder die Batterie(n) mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. EDEA, EDEA-Installationspartner oder Otovo sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.

e) Otovo wird den Kunden bei der Registrierung der Batterie auf dem Internetportal des Herstellers unterstützen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und ist ausschliesslich Sache zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde muss ausdrücklich mitteilen, wenn er die Registrierung der Batterie im Internetportal des Herstellers nicht wünscht.

f) Der Kunde räumt EDEA und Otovo das Recht ein, die Batterie einschliesslich der Installationsadresse im Internetportal des jeweiligen Herstellers zu registrieren und die im Internetportal verfügbaren Daten über die Batterieinstallation des Kunden abzurufen, herunterzuladen und zu speichern. Der Kunde räumt dem betreffenden Hersteller auch das Recht ein, die im Internetportal verfügbaren Daten mit EDEA und Otovo zu teilen.

g) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass das Überwachungsportal (monitoring portal) einer bereits vorhandenen Solaranlage verfügbar, zugänglich und mit der Batterie kompatibel ist.

h) EDEA und Otovo sind berechtigt, die Ladedaten der Batterie nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Eine detailliertere Beschreibung des Umgangs von EDEA und Otovo mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

15. Schäden, die durch die Installation oder durch die Batterie verursacht werden

15.1

EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo verpflichten sich, während der Installation der Batterie auf das Eigentum und den Besitz Rücksicht zu nehmen. EDEA verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Otovo oder den Installationspartnern von Otovo verursacht werden.

15.2

Geringfügige Schäden am Eigentum des Kunden, die durch normale Installationsarbeiten entstehen, gelten nicht als Schäden am Eigentum.

15.3

EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch die Batterie verursacht werden, oder deren Folgen, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler oder Fahrlässigkeit von Otovo oder den Installationspartnern von Otovo zurückzuführen.

15.4

EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden am Objekt, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder dessen Nichteinhaltung des Vertrags verursacht werden.

15.5

EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.

15.6

Schäden, die während der Installation durch EDEA, Otovo und die Installationspartner und Subunternehmer von Otovo verursacht werden, für die EDEA oder Otovo verantwortlich ist, werden von EDEA oder Otovo nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.

15.7

Der Kunde ist verpflichtet, Otovo im Falle von Schäden oder Mängeln so schnell wie möglich zu informieren. EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für Reparaturen von oder Ersatz für Schäden, die Otovo nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme des Kunden gemeldet werden.

15.8

Otovo haftet für direkte Schäden, die dem Kunden aufgrund von Lieferverzug und Mängeln entstehen. Unter direkten Schäden sind die notwendigen und belegten zusätzlichen Kosten zu verstehen, die dem Kunden infolge der verspäteten Lieferung oder des Mangels entstanden sind.

15.9

EDEA, Otovo und die Installationspartner von Otovo haften nicht für direkte Schäden, wenn der Mangel oder die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle von Otovo und den Installationspartnern von Otovo liegen und deren Folgen Otovo oder die Installationspartner von Otovo vernünftigerweise nicht hätten vermeiden oder überwinden können.

15.10

Otovo und EDEA haften nicht für indirekte Schäden, einschliesslich indirekter Schäden, die dem Kunden infolge von Lieferverzögerungen und Mängeln entstehen, es sei denn, der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von EDEA, Otovo oder einem Installationspartner zurückzuführen. Unter indirektem Schaden ist unter anderem der entgangene Gewinn zu verstehen, der dadurch entsteht, dass die Batterie nicht wie erwartet genutzt werden kann.

16. Verkauf der Immobilie

16.1

Beabsichtigt der Kunde, die Immobilie zu veräussern, so ist er verpflichtet, EDEA oder Otovo unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

16.2

Der Kunde kann sich dafür entscheiden, den Vertrag auf den neuen Eigentümer zu übertragen, indem er eine in den Besonderen Bedingungen aufgeführte Verwaltungsgebühr bei Übertragung des Vertrags auf den neuen Eigentümer entrichtet. Die Übertragung des Vertrags auf einen neuen Eigentümer unterliegt der Zustimmung von EDEA, die nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf. Die Verweigerung wird unter keinen Umständen als ungerechtfertigt gewertet, wenn: (i) der neue Eigentümer der Immobilie nicht die Kriterien der EDEA für die Bonitätsprüfung erfüllt oder (ii) der neue Eigentümer der Immobilie eine juristische Person ist.

Im Falle einer Übertragung auf den neuen Eigentümer des Objekts muss der Käufer des Objekts die Übertragung dieses Vertrags mit EDEA akzeptieren und übernimmt alle Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag.

16.3

Alternativ kann der Kunde (i) entweder die Batterie zu einem Preis erwerben, der dem Marktwert entspricht, wobei der Kaufpreis jedoch nicht unter dem Restwert liegen darf oder (ii) den Vertrag gegen Zahlung der in den Besonderen Bedingungen genannten Kündigungsgebühr und Deinstallationsgebühr kündigen.

17. Zahlung

17.1

EDEA und Otovo sind dazu berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. EDEA oder Otovo können den Vertrag kündigen, wenn die Bonitätsprüfung nicht den Kriterien von EDEA oder Otovo für die Bonitätsprüfung entspricht.

17.2

EDEA stellt dem Kunden die Monatliche Rate für die Solaranlage monatlich in Rechnung, und der Kunde ist verpflichtet, diese an EDEA am ersten Tag eines jeden Monats zu bezahlen.

17.3

Die Monatliche Rate wird ab dem Datum der Lieferung der Batterie in Rechnung gestellt.

17.4

Zahlt der Kunde einen im Rahmen dieses Vertrags geschuldeten Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum, fallen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung (sowohl vor als auch nach einem Urteil) Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes ("Verzugszinsen") an

17.5

EDEA wird auf jeder monatlichen Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht an der Batterie ausgestellt wird, die entsprechenden MwSt.-Quoten gemäss den Vorschriften über die Erhebung der MwSt. berechnen, und der Kunde wird diese MwSt.-Quoten zahlen und tragen.

17.6

Daher wird jeder monatliche Betrag, der dem Kunden gemäss dieser Zahlungsklausel in Rechnung gestellt wird, um den MwSt.-Normalsatz von 8,1 % erhöht.

17.7

Wenn eine Rechnung nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird und Otovo die Zahlung fordert, so wird dem Kunden die die Gebühr bei Zahlungsverzug gemäss den Besonderen Bedingungen zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Klarheit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühr bei Zahlungsverzug mit der Zahlungsaufforderung durch Otovo fällig wird; diese kann bis zu einmal pro Monat erhoben werden, sofern noch fällige, aber nicht bezahlte Beträge vorhanden sind.

18. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, für Schäden an der Batterie für die Dauer dieses Vertrags eine übliche Hausratversicherung abzuschliessen und die Installation der Batterie auf dem Grundstück der zuständigen Versicherungsgesellschaft zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die EDEA zum Begünstigten jeder Zahlung zu machen, die er von der betreffenden Versicherungsgesellschaft aufgrund von Schäden an der Batterie erhält.

19. Eigentum an der Batterie und Kaufoption

19.1

Die Batterie ist Eigentum von EDEA und bleibt Eigentum von EDEA, bis das Eigentum von EDEA auf den Kunden gemäss den Bestimmungen dieses Vertrags übertragen wird. Der Kunde kann die Batterie ohne Zustimmung von EDEA weder ganz noch teilweise übertragen, veräussern oder einem Dritten ein Nutzungsrecht daran einräumen.

19.2

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Dritten darüber zu informieren, dass er ein Nutzungsrecht aber kein Eigentum an der Batterie hat. Der Kunde ist verpflichtet, jede Beschlagnahme oder jede Pfändung der Batterie durch einen Dritten aufgrund von Verbindlichkeiten des Kunden oder eines Dritten abzulehnen. Ebenso ist die Batterie im Falle einer Insolvenz aus dem Vermögen des Kunden auszuschliessen. Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag auf Verlangen einer der beiden Parteien in das Register für bewegliche Vermögenswerte (Eigentumsvorbehaltsregister) eingetragen werden kann. Die Kosten für die Eintragung in das Register trägt diejenige Partei, die eine solche Eintragung verlangt.

19.3

Kaufoption: EDEA räumt dem Kunden eine Kaufoption ein, die Batterie zum Enddatum zu dem von EDEA festgelegten Marktwert im Zeitpunkt des Vertragsendes zu erwerben, sofern der Kunde alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat. Sofern der Kunde die Kaufoption ausüben möchte, muss er Otovo mindestens 30 Tage vor dem Enddatum schriftlich darüber informieren.

19.4

Ein vorzeitiger Kauf ist unter den gleichen Bedingungen wie eine vorzeitige Kündigung möglich (Ziff. 25.2 lit. c).

19.5

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Kaufoption zu belasten, zu pfänden oder anderweitig abzutreten.

19.6

Die geistigen Eigentumsrechte an der in der Batterie enthaltenen Software sind Eigentum von Otovo oder Otovo hat eine Lizenz vom Inhaber dieser Rechte erlangt. Die geistigen Eigentumsrechte sind somit nicht Gegenstand der Kaufoption. Der Kunde hat kein Eigentumsrecht an der in der Batterie enthaltenen Software und wird auch kein solches beanspruchen, abgesehen von dem durch diesen Vertrag gewährten strikten und begrenzten Nutzungsrecht.

19.7

Unbeschadet der Datenschutzbestimmungen hat Otovo das Recht, die aus der in der Batterie enthaltenen Software stammenden Daten in Übereinstimmung mit der Otovo Datenschutzrichtlinie zu verwenden. Otovo ist ausschliesslicher Eigentümer seiner Datenbanken und der von Otovo im Rahmen dieser Bestimmung erstellten Messdaten, Berechnungen und sonstigen Informationen.

19.8

Wurde die Kaufoption nicht ausgeübt, so erlischt sie mit der Beendigung dieses Vertrags.

20. Vertragsende

Tritt das Enddatum ein, ohne dass der Kunde die Kaufoption gemäss Ziff. 6 ausgeübt hat, ist der Kunde zur Rückgabe der Batterie an EDEA und zur Zahlung der Deinstallationsgebühr verpflichtet.

21. Vertragsverletzung und Rechtsbehelfe

21.1

Zu den Pflichtverletzungen des Kunden gehören unter anderem:

a) Die Nichtzahlung von zwei Monatlichen Raten, die der Kunde im Rahmen des Vertrags schuldet, oder die verspätete Zahlung von 6 oder mehr Monatlichen Raten, in Folge oder vereinzelt.

b) Verstoss gegen die Pflicht des erforderlichen Unterhalts oder unsachgemässe Nutzung der Batterie gemäss Ziff. 14.

c) Verstoss gegen die vom Kunden gemäss Ziff. 14 übernommenen Mitteilungspflichten.

d) Verstoss gegen Pflicht zu Abschluss und Aufrechterhaltung der üblichen Hausratversicherung für Schäden an der Batterie gemäss Ziff. 19.

e) Behinderung oder Verhinderung der Installation der Batterie gemäss Ziff. 11 oder Behinderung oder Verhinderung deren Deinstallation nach Beendigung des Vertrags.

f) Behinderung oder Verhinderung des Zugangs von EDEA, Otovo und/oder dem Installateur zum Grundstück zwecks Vornahme planmässiger Unterhalts- und/oder Reparaturarbeiten an der Batterie gemäss Ziff. 14.

g) Die vollständige oder teilweise Übertragung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung der Batterie an einen Dritten ohne die Zustimmung von EDEA gemäss Ziff. 17.

h) Jede andere Verletzung einer in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtung.

21.2

Zu den Pflichtverletzungen der EDEA gehören unter anderem:

a) Unterlassung der Lieferung und Installation der Batterie mit der vereinbarten Kapazität auf dem Grundstück des Kunden, wie in diesem Vertrag festgelegt.

b) Nichteinhaltung der Unterhaltsleistungen der Geräte im gemäss Ziff. 14 geregelten Umfang.

c) Unterlassung der Reparatur und/oder des Austauschs von nicht konformen/nicht funktionierenden Hardwarekomponenten im gemäss Ziff. 14 geregelten Umfang.

d) Jede andere Verletzung einer in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtung.

21.3

Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung durch den Kunden gibt EDEA das Recht:

a) die Erfüllung des Vertrags zzgl. Zahlung von Schadensersatz und Verzugszinsen zu verlangen; oder

b) den Vertrag vorzeitig zu kündigen und die bis zum Zeitpunkt der Beendigung fälligen, aber noch nicht bezahlten Beträge, die Zahlung des Restwerts der Batterie, Ersatz für sonstige Schäden und Verzugszinsen zu verlangen.

c) In beiden Fällen a) oder b) ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zum Schadenersatz, und als von den Parteien frei festgelegte Vertragsstrafe, einen Betrag in Höhe von 10 % des Restwerts der Batterie zu bezahlen.

In all diesen Fällen ist EDEA berechtigt, Rechnung(en) für die entsprechenden Beträge auszustellen.

d) Darüber hinaus hat EDEA im Falle eines Verstosses durch den Kunden das Recht, die Nutzung der Batterie zu suspendieren, bis der Verstoss behoben ist, vorausgesetzt, der Kunde wurde vorher benachrichtigt und alle gegebenenfalls anwendbaren rechtlichen Formalitäten wurden eingehalten.

e) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der von EDEA im Rahmen dieser Vereinbarung zu fordernde Betrag für alle Zwecke als netto, bestimmt, fällig und vollstreckbar gilt und daher im Wege eines Überwachungsverfahrens eingefordert werden kann. Die Berechnung dieses Gesamtbetrags erfolgt durch Addition der folgenden entsprechenden Beträge: a) unbezahlte Raten; b) Schadensersatz und die in der Strafklausel angegebene Sanktion; c) Verzugszinsen entsprechend den oben genannten Posten.

22. Abtretung

EDEA ist berechtigt, ihre Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag und/oder ihre vertragliche Position aus diesem Vertrag an Dritte zu verkaufen, zu übertragen und abzutreten. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zu einer Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag an einen solchen Dritten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDEA abzutreten.

23. Datenschutz

23.1

Alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EDEA und ihre Richtlinie in Bezug auf personenbezogene Daten können über den folgenden Link abgerufen werden: www.otovo.ch/legal/privacy/. Hiermit wird eine erste Ebene grundlegender Informationen über die Verarbeitung durch die EDEA bereitgestellt.

23.2

Die EDEA teilt dem Kunden hiermit mit, dass sie als Verantwortliche für seine persönlichen Daten und die durch die Batterie und die darin enthaltene Software erhaltenen Daten fungiert. Die Kontaktdaten von EDEA lauten: [email protected].

23.3

Ihre persönlichen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erbringung der Dienstleistung, einschliesslich der Installation der Batterie, Registrierung der Batterie auf dem Internetportal des Herstellers, Unterhalt und andere geforderte Kundendienstleistungen, Verwendung der Produktionsdaten der Batterie für die Produktionsanalyse, Fehleranalyse und -behebung und statistische Analyse sowie die Anonymisierung der persönlichen Daten.

23.4

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann je nach Situation darin bestehen, dass (i) die Verarbeitung für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist, (ii) die Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung, der EDEA oder ihre verbundenen Unternehmen unterliegen, und (iii) die Zustimmung des Kunden, die für die spezifischen Verarbeitungsvorgänge eingeholt wird, die dies erfordern.

23.5

Ihre personenbezogenen Daten können an Datenverarbeiter, die von der EDEA mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden, sowie an verbundene Unternehmen der EDEA für interne Verwaltungszwecke weitergegeben werden. Die EDEA stellt sicher, dass alle Datenverarbeiter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten, indem sie mit ihnen eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung gemäss Art. 28 DSG-VO und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz.

23.6

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Beziehung zwischen EDEA und dem Kunden andauert, und so lange, wie EDEA später gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen aufzubewahren.

23.7

Gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen hat der Kunde das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Folgendes zu verlangen: (i) Zugang zu seinen personenbezogenen Daten; (ii) Berichtigung, um seine personenbezogenen Daten zu ändern, wenn sie unrichtig sind; (iii) Löschung, um zu verlangen, dass seine personenbezogenen Daten nicht von der EDEA oder ihren verbundenen Unternehmen verarbeitet werden; (iv) Einschränkung der Verarbeitung, wenn er die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen einschränken oder der Verarbeitung widersprechen möchte; und (v) Übertragbarkeit, wenn er die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in elektronischem Format erhalten und an eine andere Stelle übertragen möchte. Sie können diese Rechte über die folgende E-Mail-Adresse ausüben: [email protected]. Darüber hinaus können Sie Ihre gegenüber EDEA oder den mit ihr verbundenen Unternehmen erteilte(n) Einwilligung(en) jederzeit in jeder an Sie gerichteten Mitteilung oder durch ein Schreiben an die folgende E-Mail-Adresse widerrufen: [email protected].

23.8

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

23.9

Beide Parteien teilen sich hiermit gegenseitig mit, dass die personenbezogenen Daten der Unterzeichneten dieses Vertrags von beiden Parteien zum Zwecke der Formalisierung der vertraglichen Beziehung zwischen ihnen unter Berücksichtigung der legitimen Interessen beider Parteien verarbeitet werden. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich, und sie werden so lange gespeichert, wie die Beziehung zwischen den Parteien andauert und wie die Parteien später gesetzlich verpflichtet sind, diese Informationen aufzubewahren. Die Unterzeichneten können ihre Rechte gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (der je nach Fall entweder die EDEA oder der Kunde sein kann) über die in dieser Vereinbarung enthaltenen Kontaktdaten geltend machen. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

24. Steuern und Aufwendungen

Sofern in diesem Vertrag nichts Anderes vorgesehen ist, sind alle Kosten, einschliesslich Gebühren und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung, Durchführung und dem Vollzug dieses Vertrags oder der darin vorgesehenen Transaktionen entstehen, einschliesslich, aber nicht nur die Gebühren und Aufwendungen professioneller Berater, von der Vertragspartei zu tragen, der diese Kosten nach dem anwendbaren Recht entstehen.

25. Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers

25.1

Rücktrittsrecht

a) Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum kostenlos und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

b) Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde der EDEA seinen eindeutigen Entschluss, vom Vertrag zu zurückzutreten, schriftlich (z.B. per Post, Fax oder Brief) mitteilen. Der Kunde kann dafür das in Anhang B des Vertrages beigefügte Rücktrittsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

c) Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die rechtzeitige Absendung der Mitteilung nachzuweisen.

d) Kontaktangaben der EDEA:

EDEA Schweiz GmbH

Untere Heslibachstr. 41a, 8700 Küsnacht, Schweiz

E-Mail: [email protected]

25.2

Kündigungsrecht

a) Ab dem 14. Tag nach dem Vertragsdatum und bis zum Beginn der Installation können EDEA und Otovo in Anbetracht der Merkmale und Besonderheiten des Objekts notwendige Änderungen an der geplanten Installation vornehmen. Daher ist es nicht möglich, den genauen Preis für die Installation im Voraus zu bestimmen, und der Preis kann infolge der Änderungen angepasst werden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem ursprünglichen Preis gemäss den Besonderen Bedingungen kann der Kunde den geänderten Vertrag akzeptieren oder ihn kostenlos kündigen.

b) Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum, aber vor der Fertigstellung, und wenn keine Preisabweichung von mehr als 5 % vorliegt, kann der Kunde die Installation gegen Zahlung einer Kündigungsgebühr von CHF 600 zuzüglich der Kosten und Aufwendungen für alle direkten Arbeiten und Aufwendungen, die Otovo, EDEA und dem Installateur entstanden sind, kündigen.

c) Nach der Fertigstellung, aber vor dem Enddatum, kann der Kunde (i) diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten schriftlich und gegen Zahlung der unter den Besonderen Bedingungen aufgeführtem Kündigungs- und Deinstallationsgebühr vorzeitig kündigen oder (ii) die Batterie zu einem Preis erwerben, der dem Marktwert entspricht, wobei der Kaufpreis jedoch nicht unter dem Restwert liegen darf. Bei vorzeitiger Kündigung und nach angemessener Vorankündigung durch die EDEA ist der Kunde verpflichtet, der EDEA und ihren Subunternehmern während der Geschäftszeiten uneingeschränkten Zugang zum Grundstück und den Räumlichkeiten des Objekts zu verschaffen zwecks Abbau und Abtransport der Batterie.

d) Die Kündigung durch den Kunden muss schriftlich unter Verwendung des Kündigungsformulars von Otovo erfolgen, das auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

26. Beendigung durch EDEA

26.1

EDEA kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Kosten für EDEA oder Otovo kündigen:

a) Wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsdatum EDEA, Otovo oder den Installationspartnern von Otovo die für die Ausführung der Installation erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall stellt Otovo dem Kunden eine Kündigungsgebühr von CHF 300 in Rechnung, um die für die Vorbereitung der Installation aufgewendete Zeit abzugelten.

b) Wenn die Installation aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle von EDEA oder Otovo entziehen, nicht abgeschlossen werden kann – wie z.B. fehlende Bewilligungen der Behörden oder Änderungen der rechtlichen Vorschriften.

c) Wenn die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden kann – wie z.B. wenn das Gebäude nicht bereit ist, mangelnde Stromversorgung vor Ort o.ä.

d) Aufgrund falscher Informationen, die der Kunde EDEA, Otovo oder den Installationspartnern von Otovo zur Verfügung gestellt hat; in diesem Fall ist der Kunde zur Tragung der Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht rückgängig gemacht werden können, verpflichtet.

e) Aufgrund örtlicher Gegebenheiten, die die Installation erheblich erschweren oder zu erheblich erhöhten Kosten führen können.

f) Aufgrund von Einschränkungen oder Verzögerungen in der Lieferkette.

27. Verschiedenes

27.1

Dieser Vertrag umfasst die gesamte Einigung zwischen den Parteien über dessen Gegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, mündlichen oder schriftlichen Absichtserklärungen und sonstigen (verbindlichen oder unverbindlichen) Absprachen der Parteien in diesem Zusammenhang.

27.2

Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine Auswirkung auf die Auslegung dieses Vertrags.

27.3

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

27.4

Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag eine wesentliche Bestimmung nicht enthält. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Füllung einer Vertragslücke soll eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung gelten, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien hinsichtlich der unwirksamen, nicht durchsetzbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

28. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und seine Anhänge unterliegen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, einschliesslich seiner Gültigkeit, ist, soweit gesetzlich zulässig, die Stadt Zürich.

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